Aktuell werben viele Anbieter in der sogenannte „24-Stunden-Betreuung“ mit sehr günstigen Angeboten, da die Betreuungskräfte hier aus Drittländern; z.B. der Ukraine kommen.
Weshalb mehr bezahlen, wenn man dieselbe Leistung für bis zu 500,-€ günstiger pro Monat erhalten kann? Das fragen sich viele Familien, wenn Sie Angebote von Anbietern erhalten, welche mit Pflegekräften aus dem nicht-EU Ausland werben.
In diesem Artikel erklären wir, wie das Modell der „24 Stunden Pflege“ aus sog. Drittstaaten rechtlich geregelt ist, wie es in der Praxis überwiegend gelebt wird und welche Risiken dabei für die Betroffenen entstehen.
Pflegekräfte aus der Ukraine – Was sagt der Gesetzgeber?
- Dies betrifft Betreuungskräfte, die aus der Ukraine kommen und nach Polen auswandern.
- Diese Personen erhalten dann im ersten Schritt eine steuerliche Ansässigkeit in Polen.
- In einem zweiten Schritt wird eine Arbeitserlaubnis beantragt und bewilligt. Damit darf die Betreuungskraft in Polen arbeiten.
- Sobald diese Voraussetzungen erfüllt sind, dürfen die Betreuungskräfte (mit zeitlicher Begrenzung) auch in anderen EU-Ländern – z.B. Deutschland – arbeiten.
Eine wichtige Voraussetzung dafür ist, dass die HAUPTTÄTIGKEIT über das Jahr in Polen stattfindet.
Wie sieht es in der Realität aus?
In vielen Fällen wird der oben beschriebene Prozess leider nicht eingehalten. Anbieter werben bereits in der Ukraine direkt damit, Arbeitsstellen in Deutschland zu vermitteln. Um die Arbeitserlaubnis zu erhalten, meldet man die Pflegekräfte in Polen unter einer Adresse an, dies findet jedoch nur auf dem Papier statt. In Wahrheit ist ihr Wohnsitz weiterhin in der Ukraine und nach erfolgtem Einsatz in Deutschland, kehren die Pfleger und Pflegerinnen in ihre Heimatstädte zurück. Somit ist auch die in Polen zu entrichtende Haupttätigkeit, die für die Einhaltung des EU-Entsendegesetzes obligatorisch ist, in der Realität nicht existent.
Welche Implikationen kann dieses Vorgehen mit sich bringen?
Wenn man die Voraussetzungen, die für eine legale Entsendung der Ukrainer nach Deutschland in den geschilderten Fällen nicht erfüllt, erachten die deutschen Behörden die ausgestellte Arbeitserlaubnis als NICHTIG! Damit rückt das Modell zunehmend ins Visier der deutschen Behörden. Unternehmen, welche die oben genannten Praktiken anwenden, können wegen dem Strafbestand von „illegaler Schleusung“ belangt werden. In letzter Zeit fanden mehrere Razzien bei Unternehmen und sogar bei den betroffenen Familien statt, welche die Pflege aus der Ukraine bei in Anspruch genommen haben. Zollbeamte stürmten die Häuser der Pflegebedürftigen, wiesen die Pflegekräfte aus und erteilten Einreiseverbote (hier z.B. ein aktueller Artikel zum Thema).
Wie erkenne ich, ob meine ukrainische Pflegekraft tatsächlich legal beschäftigt ist?
Agenturen, welche 24 Stunden Pflege aus der Ukraine anbieten, machen stets einen professionellen und integren Eindruck auf den Kunden. Sie werben damit, alle legalen Voraussetzungen der Beschäftigung zu erfüllen. Schließlich erhalten die Pflegekräfte tatsächlich alle rechtlich notwendigen Dokumente und ihre Entsendung auf den ersten Blick legal erscheint.
Kunden sollten darauf achten, ob ihre Pflegekraft nach Beendigung ihres Auftrages beim Pflegebedürftigen noch anderen Tätigkeiten in Polen nachgeht, oder direkt in die Ukraine zurückkehrt. Macht die Pflegekraft nicht den Eindruck, in Polen gearbeitet zu haben oder dies zu beabsichtigen, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass sie nicht hundertprozentig legal in Deutschland beschäftigt ist. Dann ist eine Kontrolle durch den Zoll in Ihrem Zuhause leider nicht ausgeschlossen.
Da die Glaubwürdigkeit der Agenturen, welche mit ukrainischen Pflegekräften zusammenarbeiten, für Kunden nur äußerst schwer zu beurteilen ist, empfehlen wir Ihnen ganz klar, ausschließlich Pflegekräfte aus der EU für die Pflege Ihrer Familienangehörigen zu engagieren. Dies ist zwar mit etwas höheren Kosten verbunden, jedoch sind Sie damit aus rechtlicher Sicht auf jeden Fall auf der sicheren Seite.



