Die Gefahren der Schwarzarbeit in der Pflege

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Schwarzarbeit in der Pflege


Pflegekraft aus dem Ausland: Voraussetzungen

Die unbekannte Gefahr der Schwarzarbeit in der 24 Stunden Pflege – warum billig am Ende sehr teuer sein kann.

Rund 350.000 pflegebedürftige Menschen werden in Deutschland von einer 24-Stunden-Betreuungskraft mit versorgt. In den meisten Fällen sorgen Dienstleister wie SunaCare dafür, dass dieses Arbeitsverhältnis allen rechtlichen Anforderungen entspricht. Doch in vielen Fällen werden Betreuungskräfte illegal beschäftigt. Das kann teure Konsequenzen haben – bis hin zu einer Strafanzeige.

Es klingt ebenso einfach wie verheißungsvoll: auf Empfehlung von guten Freunden wird eine – zumeist polnische – Betreuungskraft für die Versorgung eines pflegebedürftigen Angehörigen „angestellt“. Arbeitsvertrag? Durch einen schlichen Handschlag ersetzt. Sozialleistungen? Fallen nicht an, denn die freundliche Dame aus Polen erhält brutto für netto. Für 1.500 Euro im Monat läuft die Betreuung nicht schlechter als bei einer legal angestellten 24-Stunden-Betreuungskraft. Dafür aber rund 1.000 bis 1.500 Euro preiswerter, pro Monat! Mit dem Blick aufs Portemonnaie fällt es leicht, sich für Schwarzarbeit in der Pflege zu entscheiden, auch wenn allen Beteiligten klar ist, dass dieses Beschäftigungsverhältnis illegal ist.

Inhalt

Die illegale Beschäftigung

Wird ein Arbeitnehmer, in diesem Fall die 24-Stunden-Betreuungskraft, beschäftigt, ohne dass der Arbeitgeber, in diesem Fall der Pflegebedürftige oder seine Angehörigen, dafür Abgaben ans Finanzamt (Steuern) und die Sozialversicherung leisten, handelt es sich um eine illegale Beschäftigung. Eine solche, im Volksmund als „Schwarzarbeit“ bezeichnete Tätigkeit, widerspricht den deutschen Gesetzen. Für die deutschen Sozialkassen entsteht ein Schaden, denn weder Kranken-, noch Renten-, noch Pflege- oder Arbeitslosenversicherungsbeiträge werden bezahlt.

§ 1 Abs. 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) lautet:

„Schwarzarbeit leistet, wer Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei

  • 1. als Arbeitgeber, Unternehmer oder versicherungspflichtiger Selbstständiger seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt,
  • 2. als Steuerpflichtiger seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden steuerlichen Pflichten nicht erfüllt,…“

Illegal beschäftigt … und ohne Rechtsansprüche

Auch die illegal beschäftigte Arbeitskraft geht ein hohes Risiko ein. Beispiele Krankenversicherung: Wegen der Illegalität der Beschäftigung ist die Betreuungskraft bei einer Erkrankung nicht über ihren Arbeitgeber krankenversichert. Muss sie ins Krankenhaus, trägt sie die Kosten aus eigener Tasche.

Auch die fehlende Haftpflichtversicherung kann schnell teuer werden. Versursacht die illegal beschäftigte Betreuungskraft einen Schaden, müssen ihre „Arbeitgeber“ dafür aufkommen.

Auch einen Anspruch auf Urlaub existiert nicht. Fällt die illegal beschäftigte Betreuungskraft ganz aus, muss die Familie bzw. der Pflegebedürftige selbst nach Ersatz suchen.

Nach dem Beschäftigungssende zum Arbeitsamt

Aber es ist in den seltensten Fällen das Finanzamt, das dieser Schwarzarbeit in der Pflege auf die Schliche kommt. Es sind vielmehr die dort illegal beschäftigten Betreuungskräfte, die die Lawine auslösen. Betreuungskräfte sind inzwischen via Social Media gut vernetzt. Ein Tipp, der dort häufig gegeben wird, lautet: „Wenn Du Deinen Job verlierst (etwa weil der Pflegebedürftige verstorben ist), dann geh zum Arbeitsamt und melde Dich dort als bislang illegal Beschäftigte.“ Für eine Betreuungskraft ist dieser Gang vorteilhaft: Sie kann z. B. auf Nachzahlung ihrer Rentenansprüche hoffen, die ihr bislang entgangen sind, weil sie ihren Monatslohn bar auf die Hand erhielt und ihr Arbeitgeber keine Sozialleistungen entrichtete.

Sobald das Finanzamt die Schwarzarbeit erkannt hat, wird es den ehemaligen Arbeitgeber, also den Pflegebedürftigen bzw. seine Angehörigen belangen. Dies kann eine Rückzahlung von bislang nicht entrichteten Sozialabgaben, ein Bußgeld und evtl. sogar einem Strafverfahren z. B. wegen Steuerhinterziehung oder dem Tatbestand des „Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt“ bedeuten. Allein die Kosten für die zu entrichtenden Sozialabgaben dürften die bislang eingesparten 1.000 Euro pro Monat weit übersteigen, denn das Finanzamt fordert für jeden Monat der illegalen Beschäftigung Sozialabgaben.

Die Höhe der Sozialabgaben richtet sich dabei nach dem „Nettolohn“, den die Betreuungskraft bislang pro Monat erhielt. Er wird auch vom Finanzamt als Nettolohn für die Berechnung des Bruttolohns angenommen. Die Sozialabgaben betragen übrigens im Schnitt 21 Prozent des Bruttogehalts.

So geht’s raus der Illegalität

Schwarzarbeit in der Pflege ist nur vermeintlich preiswerter. Sie ist weder rechtlich noch menschlich in Ordnung. Wegen ein paar zunächst eingesparter Tausender wird ein Mensch zu einem geringen Gehalt ohne jede Absicherung beschäftigt. Und wenn die ganze Sache auffliegt, ist guter Rat wirklich sehr, sehr teuer.

Anders geht’s mit der Hilfe von SunaCare: Ein Anruf genügt und ein bislang illegal beschäftigte Betreuungskraft wird zur legalen Beschäftigten, mit allen Rechten und Pflichten. Eine polnische Tochterfirma von SunaCare sorgt dafür, dass die gewohnte und sicherlich auch sehr geliebte Betreuungskraft bleiben kann, ohne dass in Zukunft ein finanzieller Gau droht. Stattdessen wird die illegale Betreuungskraft ordnungsgemäß sozialversicherungsrechtlich in ihrem Heimatland angemeldet und ist ab dem Zeitpunkt eine ganz legal in Deutschland beschäftigte Betreuungskraft.

Selbstverständlich nicht zum bislang gezahlten „Nettolohn bar auf die Hand“, aber der – das dürfte klar geworden sein – war nur vermeintlich preiswert.

Hier finden Sie mehr zum Thema 24 Stunden Pflege.

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