Was Pflegekräfte leisten dürfen – und was nicht
Viele pflegebedürftige Menschen wünschen sich, so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden leben zu können. Eine Betreuungskraft im Rahmen der sogenannten „24-Stunden-Pflege“ kann diesen Wunsch erfüllen – sie unterstützt im Alltag, übernimmt pflegerische Aufgaben und hilft im Haushalt. Doch was genau dürfen diese Betreuungskräfte leisten? Und was ist dabei rechtlich zu beachten?
Was ist eine 24-Stunden-Betreuungskraft?
Die Begriffe „24-Stunden-Pflege“ oder „24h-Betreuung“ sind Branchenbezeichnungen, die sich im allgemeinen Sprachgebrauch etabliert haben. Sie beschreiben das Modell der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft (BihG), bei dem eine Betreuungskraft mit der pflegebedürftigen Person zusammenlebt. Wichtig zu wissen: Die Betreuungskräfte arbeiten nicht rund um die Uhr.
Pausenzeiten und freie Tage sind gesetzlich vorgeschrieben und müssen eingehalten werden. In der Regel beträgt die Arbeitszeit der vermittelten Betreuungskräfte etwa 40 bis 45 Stunden pro Woche, aufgeteilt auf mehrere Tage. Nachteinsätze können nach Absprache in einem gewissen Rahmen erfolgen, eine dauerhafte Bereitschaft (z. B. mit Babyphone) ist jedoch ausgeschlossen.
Diese Aufgaben im Haushalt dürfen Betreuungskräfte übernehmen
Pflegekräfte im Rahmen der häuslichen Betreuung helfen zuverlässig bei vielen alltäglichen Aufgaben im Haushalt, wie zum Beispiel:
- Wohnung reinigen (z. B. Staubsaugen, Bad putzen)
- Wäsche waschen, bügeln und zusammenlegen
- Zubereitung frischer Mahlzeiten
- Einkaufen oder Erstellen von Einkaufslisten
- Leichte Gartenarbeiten, etwa Gießen von Pflanzen
Diese Tätigkeiten fallen unter die hauswirtschaftliche Versorgung und sind ein fester Bestandteil der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft.
Grundpflege gehört ebenfalls zum Leistungsspektrum
Neben der Haushaltshilfe übernehmen die Betreuungskräfte auch Aufgaben der Grundpflege. Dazu zählen:
- Körperpflege (Waschen, Duschen, Zahnpflege)
- Hilfe beim Ankleiden
- Toilettengänge und Inkontinenzversorgung
- Mobilitätshilfe (z. B. Aufstehen, Gehen, Lagerung)
- Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
Diese Leistungen orientieren sich an den Vorgaben des SGB XI und tragen maßgeblich zur Lebensqualität der betreuten Person bei.
Was Pflegekräfte nicht dürfen
So wichtig und hilfreich Betreuungskräfte auch sind – es gibt klare Grenzen. Medizinische und behandlungspflegerische Tätigkeiten dürfen ausschließlich von examiniertem Pflegepersonal durchgeführt werden. Dazu gehören:
- Medikamentengabe oder Spritzen
- Wundversorgung oder Verbandswechsel
- Blutdruck- und Blutzuckermessung
- Therapeutische Maßnahmen
Diese Aufgaben fallen in den Zuständigkeitsbereich von ambulanten Pflegediensten oder medizinischen Fachkräften.
Zusammenarbeit mit Pflegediensten – eine sinnvolle Ergänzung
In vielen Fällen bietet sich eine Kombination an: Die Betreuungskraft übernimmt die Grundpflege und Haushaltsaufgaben, während ein ambulanter Dienst für die medizinische Versorgung zuständig ist. So bleibt die Betreuung rechtlich sicher und ganzheitlich.
Betreuung mit Verantwortung: SunaCare steht für faire Bedingungen
SunaCare vermittelt ausschließlich legal entsendete Betreuungskräfte aus der EU, die unter fairen Bedingungen arbeiten.
Die von SunaCare vermittelten Pflegekräfte übernehmen alle zulässigen Aufgaben im Haushalt sowie die Grundpflege – liebevoll, professionell und mit dem Fokus auf Menschlichkeit. Gleichzeitig sorgen wir dafür, dass gesetzliche Vorgaben zu Arbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten eingehalten werden. Unsere Betreuungslösungen orientieren sich an familiären Strukturen und ermöglichen eine Versorgung auf Augenhöhe – in vertrauter Umgebung.



