Nehmen Sie sich eine Auszeit - SunaCare

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Nehmen Sie sich eine Auszeit


Auszeit von der Pflege

Einen hilfsbedürftigen Menschen zu pflegen ist für alle Beteiligten sowohl seelisch als auch körperlich eine enorme Herausforderung. Da kann es schnell passieren, dass Ihnen die Belastung über den Kopf wächst.

Wer seine pflegebedürftigen Angehörigen selbst pflegt, ist froh über jede Auszeit von der Pflege. Nur so kann die pflegende Person wieder zu Kräften kommen. Denn diese benötigen sie für die aufwendige Pflege. Viele Angehörige sind für die Pflegebedürftigen oft auch nachts da, obwohl sie tagsüber arbeiten gehen. Sie kommen nach der Arbeit nach Hause und kümmern sich dann um die pflegebedürftige Person. Doch unsere geistigen und körperlichen Kapazitäten sind begrenzt. Aus diesem Grund sollte sich niemand einen Vorwurf machen, wenn es darum geht, sich eine Pause zu gönnen. Auf sich selbst zu achten und sich eine Auszeit von der Pflege zu nehmen, sollte ein Muss für jeden sein, der sich einer solchen Aufgabe angenommen hat.

Leider nehmen pflegende Personen die Folgen oft nicht ernst und verdrängen sie. Andauernde Müdigkeit, innere Unruhe, angespannte Stimmung und Schlaflosigkeit, Depression und sogar eine eigene Pflegebedürftigkeit können die Folge sein.

Um nicht selbst durch Überlastung krank zu werden, bezuschussen die Pflegekassen außerdem in vielen Fällen den Urlaub von der Pflege.

Es gibt verschiedene Angebote und Leistungen der Pflegekasse um pflegenden Personen eine Auszeit in der Pflege zu ermöglichen:

Verhinderungspflege

Die wenigsten pflegenden Angehörigen wissen, dass man Zuschüsse von der Pflegekasse bekommt, um sich eine Auszeit von der Pflege zu nehmen. Mit einer Einstufung ab Pflegegrad 2 hat man Anspruch auf verschiedene Leistungen der Kasse. Eine Leistung ist beispielsweise die sogenannte Verhinderungspflege.

Verhinderungspflege bedeutet, dass die reguläre Pflegeperson bei einer häuslichen Pflege verhindert ist und die Pflege vorübergehend von einer anderen Person übernommen wird. Die Kasse bezuschusst hierbei pro Jahr bis zu 1.612 Euro. Bedingung hierfür ist aber, dass der Pflegebedürftige schon mehr als 6 Monate zu Hause betreut wird. Diese Pflegebedürftigkeit muss aber auch durch die Pflegekasse und den MDK anerkannt sein. Die Verhinderungspflege wird übrigens nicht nur zwingend bei einer längeren Abwesenheit des sonstigen Betreuers bezuschusst, sondern auch stunden- oder tageweise. Somit kann sich die pflegende Person nicht nur für einen längeren Urlaub eine Auszeit von der Pflege nehmen. Gerade im Alltag fehlen einem oft kurze Verschnaufpausen oder auch einfach Zeit um sich um Erledigungen zu kümmern. Pflegende Angehörige haben oft eigene Familien, einen Beruf, Arzttermine, müssen Einkäufe erledigen und vieles mehr. Dafür ist eine stundenweise Verhinderungspflege gerade richtig.

Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege ist das stationäre Pendant zu der Verhinderungspflege. Die Kurzzeitpflege kann die pflegebedürftige Person ebenfalls bei der Pflegekasse beantragen. Hierbei ist es für bis zu 56 Tage im Jahr möglich, die Person in einer stationären Einrichtung unterzubringen. Die Pflegekasse übernimmt auch hier bis zu 1.612 Euro Im Jahr. Im Gegensatz zur Verhinderungspflege spielt die Dauer der Pflegebedürftigkeit hierbei jedoch keine Rolle.

Die Kurzzeitpflege ist vor allem dann sinnvoll, wenn die pflegebedürftige Person beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt noch eine intensivere Pflege benötigt als sonst. Der Grund muss allerdings nicht unbedingt vom Pflegebedürftigen ausgehen. Eine Kurzzeitpflege kann auch in Anspruch genommen werden, wenn es in der häuslichen Pflege eine Krise zu bewältigen gibt. Auch bei einer Überbelastung der pflegenden Person, kann ein stationärer Aufenthalt der pflegebedürftigen Person sinnvoll sein. Dies ist vor allem hilfreich, wenn der Pflegebedürftige an einer pflegeintensiven Krankheit wie Alzheimer oder ähnlichem leidet.

Urlaub mit dem Pflegebedürftigen

Manchmal möchte die pflegende Person den Kranken aber nicht in die Hände einer anderen Person geben und ihn daher mit in den Urlaub nehmen. Auch dies ist möglich. Zahlreiche Reiseveranstalter haben die Bedürfnisse hier erkannt und spezielle Angebote entwickelt. Hierbei achten Anbieter auch auf den Geldbeutel der Reisenden und vor allem auf die Barrierefreiheit. Es gibt mittlerweile sogar Pflegehotels oder auch Reisen speziell ausgelegt für Demenzerkrankte.

Vorher sollten Sie in jedem Fall klären, ob Sie die benötigte Ruhe im Urlaub mit dem Pflegebedürftigen überhaupt bekommen können. Wenn die pflegebedürftige Person eher Probleme mit ungewohnten Umgebungen hat, kann die Pflege dadurch noch schwieriger werden. Es sollte sicher gestellt sein, dass Profis sich vor Ort um den Kranken kümmern können. Sonst wird kein Erholungseffekt für den Angehörigen eintreten. Die Details sollten Angehörige immer im Voraus mit dem Hotel und möglichen Pflegekräften vor Ort besprochen. So können Sie verhindern, dass Pflegemittel fehlen oder die Anforderungen der pflegebedürftigen Person nicht berücksichtigt sind.

Auch die An- und Abreise sollten Sie vorab ausführlich mit dem Reiseanbieter besprechen. Idealerweise organisiert der Reiseveranstalter alles für Sie. Wenn Sie alles geplant haben, können Sie und Ihre Angehörigen entspannen und neue Kraft tanken.

Der Verein Urlaub und Pflege e.V. organisiert Reisen für Menschen mit Pflege- und Hilfsbedarf. Dort können Sie sich über die verschiedenen Möglichkeiten informieren. Auch die AWO bietet mit AWO Sano Urlaubsreisen und Kuren für Pflegebedürftige und die ganze Familie an.

Unterstützung durch eine polnische Pflegekraft

Wenn Sie Ihren Angehörigen schon pflegen und nicht mehr weiter wissen, oder wenn Sie gerade erst vor der Entscheidung stehen auf welche Art ein Familienmitglied gepflegt werden soll, wenden Sie sich gerne an SunaCare. Wir beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten und informieren Sie über das Modell der 24-Stunden-Pflege.

Diese Art der Betreuung ermöglicht eine Rundum-Versorgung und ein Gefühl der Sicherheit. Die Pflegekraft kann Ihr Familientmitglied nicht nur pflegerisch und hauswirtschaftlich versorgen. Da sie mit in den Haushalt einzieht, kann sie jederzeit auf Wünsche und Nöte der pflegebedürftigen Person eingehen. Dazu zählen beispielsweise auch Gesellschaft leisten, Gespräche führen, spazieren gehen oder Freizeitaktivitäten fördern.

Sie ermöglichen der pflegebedürftigen Person eine allumfassende Pflege, die auch einen zwischenmenschlichen Bezug herstellt. Dadurch verändert sich nicht nur der physische Zustand positiv, sondern auch die Psyche. Die häusliche Pflege ist somit nicht nur eine Entlastung für Angehörige, sondern verbessert auch die Lebensqualität der Betroffenen.

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