Ab dem 1. Juli 2025 werden die bisher getrennten Budgets für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege in einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst. Für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bedeutet das: weniger Bürokratie, mehr Übersicht und größere finanzielle Flexibilität – ein echter Vorteil, besonders für Familien, die eine 24 Stunden Pflegekraft einsetzen.
Höhe des gemeinsamen Jahresbetrags
| Zeitraum | Anspruchsgruppe | Jahresbetrag |
|---|---|---|
| ab 01.01.2024 | bis 25 Jahre, Pflegegrad 4 oder 5 | 3.386 € |
| ab 01.07.2025 | ab Pflegegrad 2 | 3.539 € |
Wichtig:
- Seit 1. Januar 2024 profitieren bereits junge Pflegebedürftige unter 25 Jahren mit einem hohen Pflegegrad (4 oder 5) von der neuen Regelung.
- Ab 1. Juli 2025 gilt der gemeinsame Jahresbetrag für alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 oder höher.
Die wichtigsten Neuerungen 2025
Frühzeitiger Anspruch: Verhinderungspflege kann ab Pflegegrad 2 sofort genutzt werden – ohne vorherige sechsmonatige häusliche Pflegezeit.
Längere Verhinderungspflege: Die Dauer wird von sechs auf acht Wochen pro Jahr ausgeweitet.
Pflegegeld bleibt bestehen: Während der Verhinderungspflege wird das halbe Pflegegeld bis zu acht Wochen lang weitergezahlt.
Flexible Abrechnung: Kosten können sowohl im Voraus als auch nachträglich abgerechnet werden – ideal bei plötzlichen Ausfällen oder Notfällen.
Vorteile für Familien mit 24 Stunden Pflege
Für Familien, die auf eine 24 Stunden Pflegekraft setzen, bringt der gemeinsame Jahresbetrag erhebliche Vorteile:
- Mehr Flexibilität: Das Budget kann individuell für Kurzzeit- oder Verhinderungspflege eingesetzt werden.
- Bessere Planbarkeit: Urlaub, Krankheit oder Auszeiten der Hauptpflegeperson lassen sich leichter organisieren.
- Entlastung der Angehörigen: Die Betreuung ist abgesichert, auch wenn kurzfristig Unterstützung benötigt wird.
- Weniger Bürokratie: Ein einheitliches Budget bedeutet weniger Verwaltungsaufwand.
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Fazit
Der gemeinsame Jahresbetrag sorgt ab Juli 2025 für mehr Transparenz, Flexibilität und Sicherheit in der Pflegefinanzierung.
Für Familien mit einer 24 Stunden Pflegekraft bedeutet das: einfachere Abläufe, bessere finanzielle Planung und eine stabile Betreuung in den eigenen vier Wänden.
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