Bereits seit Ende des 19. Jahrhunderts ist in Deutschland ein Geburtenrückgang zu vermerken. Seit den 1970er Jahren hat sich die Sterblichkeit im hohen Alter aufgrund der medizinischen Fortschritte extrem verringert. Dies hat eine Veralterung der Gesellschaft zur Folge, in der viele Menschen im Rentenalter sind und immer weniger junge Menschen nachkommen. In dem Zeitraum von 1950 bis 2018 ist der Anteil der unter 20-jährigen in Deutschland von 30 Prozent auf nur 18 Prozent gesunken.
Verdeutlicht wird dies vor allem an der Anzahl an Menschen im Seniorenalter. War 1950 nur jeder hundertste Einwohner 80 Jahre oder älter, sind es mittlerweile bereits jeder 15. Einwohner und Statistiken sagen Voraus, dass bis 2040 sogar mehr als jeder Zehnte Einwohner über 80 Jahre alt sein wird (Statistisches Bundesamt).

Es ist also nachzuvollziehen, dass immer mehr Menschen pflegebedürftig sind und Bedarf an einer Betreuung haben. Die Pflegeheime sind folglich überlastet und die Pflege fällt meistens noch auf die Angehörigen ab.
Da nicht nur staatliche sondern auch private Pflegeinstitutionen immens überlastet sind, stellt sich nun die Frage: Wie kann ich oder mein Familienmitglied ganzheitlich gepflegt werden? Die Antwort lautet: die Betreuung in häuslicher Umgebung, umgangssprachlich “24-Stunden-Pflege” genannt.
Die meisten Menschen möchten sowieso in ihrer vertrauten Umgebung wohnen bleiben anstatt in ein Pflegeheim zu ziehen. Auch für die Angehörigen ist diese Option in der Regel angenehmer. Doch welche Möglichkeiten gibt es im eigenen Zuhause gepflegt zu werden, ohne dabei die Angehörigen zu belasten?
Die ambulanten Pflegedienste sind mittlerweile genauso überlastet wie die Pflegeheime. Eine passende Pflegekraft für eine individuelle Betreuung einzustellen, die tagsüber ins eigene Zuhause kommt, ist in Deutschland sehr teuer. Und was passiert dann in der Nacht?
Eine osteuropäische Betreuungskraft bietet die perfekte Möglichkeit für eine individuelle Rund-um-die-Uhr-Betreuung. Dafür gibt es drei verschiedene Beschäftigungsmodelle die für Pflegebedürftige in Frage kommen:
Einstellen einer passenden Pflegekraft
Es gibt die Möglichkeit eine Betreuungskraft direkt als Arbeitgeber einzustellen. Hier gilt der Grundsatz der Arbeitnehmerfreizügigkeit: Jeder Arbeitnehmer darf überall in der EU arbeiten. Dafür muss sichergestellt werden, dass die Betreuungskraft dem deutschen Arbeitsrecht unterliegt. Da Sie in der Regel als Arbeitgeber, mehrere verschiedene Kräfte einstellen müssten und unter Umständen parallel bezahlen müssten, kommen Sie auf mitunter hohe Kosten von mindestens 5000€ im Monat.
Achtung: Bei dieser Variante werden Sie als der “Kunde” zum Arbeitgeber, müssen also Kranken- und Sozialversicherung bezahlen, Urlaub gewähren, krankheitsbedingte Ausfälle hinnehmen und sonstigen Pflichten eines Arbeitgebers nachkommen.
Fazit: Nicht empfehlenswert!
Selbstständige Pflegekraft
Hier handelt es sich um die sogenannte Niederlassungsfreiheit. Grundsatz: Jeder Unternehmer darf sich innerhalb der EU überall mit seinem Geschäft niederlassen! Die passende Pflegekraft arbeitet also als selbstständige Betreuungsperson mit einem Gewerbe und stellt Ihnen dann Rechnungen. Die selbstständige Betreuungsperson kann ihren Stundensatz selbst bestimmten, so variieren die Kosten stark.
Achtung: Es gibt eine breite Meinung bei Behörden und Institutionen die besagt, dass eine 24-Stunden-Betreuungskraft die für nur einen Auftraggeber arbeitet keine Selbstständige sein kann. Man spricht dann von einer Scheinselbstständigkeit. Wer solche Personen beauftragt hat, wird dann möglicherweise im Nachhinein Kranken- und Sozialversicherungsbeiträge usw. nachzahlen.
Fazit: Nicht empfehlenswert!
Im Ausland angestellte Pflegekraft (sog. Entsendung)
Diese Variante beruht auf dem Prinzip des freien Dienstleistungsverkehrs (Dienstleistungsfreiheit). Grundsatz: Jeder Unternehmer darf seine Dienstleistungen überall in der EU anbieten und dafür Mitarbeiter entsenden. Bei diesem Modell besteht ein Arbeitsverhältnis zwischen der Pflegekraft und einem ausländischen Dienstleistungsmodell. Die Betreuungskraft ist in ihrem Heimatlang angestellt, versichert und steuerungspflichtig. Sie als „Kunde“ in Deutschland treten also nur als Empfänger einer Dienstleistung auf und nicht als Arbeitgeber. Die Abwicklung und Kommunikation müssen Sie nicht mit dem ausländischen Unternehmen führen, sondern mit einer deutschen Vermittlungsagentur.
Damit die Betreuungskraft entsendet werden kann, muss eine A1-Bescheinigung vorliegen. Diese Bescheinigung weist nach, dass die Betreuungskraft im Heimatland Steuern zahlt und versichert ist.
Die deutsche Vermittlungsagentur übernimmt die Suche nach einer geeigneten Betreuungskraft, die Vermittlung, Organisation und den Transport. Bei Problemen oder Notfällen ist die Agentur Ihr Ansprechpartner. Sie zahlen einen festgelegten monatlichen Betrag an die deutsche Vermittlungsagentur oder an das ausländische Unternehmen. Dieses zahlt auch der Betreuungskraft ihren Lohn. Die monatlichen Kosten kommen auf den Pflegegrad und die damit verbundenen Tätigkeiten an. Aufgrund des deutschen Mindestlohns können die monatlichen Kosten für diese Betreuung nicht unter 2.000€ liegen – ansonsten ist der Auftrag nicht legal.
Achtung: Lassen Sie sich in jedem Fall die A1-Bescheinigung vorlegen, denn ohne diese ist das Beschäftigungsverhältnis der Betreuungskraft nicht legal.
Fazit: Empfehlenswert!
Zahlreiche Agenturen und Onlineplattformen haben sich die prekäre Situation im Pflegewesen mittlerweile zunutze gemacht. Wo in Pflegeheimen der Kostendruck steigt und Arbeitsplätze wegrationalisiert werden, ist die 24-Stunden-Betreuung im eigenen Zuhause im Kommen. Verschiedene Vermittlungsagenturen kümmern sich darum, Pflegekräfte aus Osteuropa an deutsche Pflegebedürftige zu bringen. Die Vorteile des Modells liegen hier natürlich ganz klar in der Individualisierung und der Finanzierung der Pflege.
Mindestlohn muss eingehalten werden
Examinierte, also staatlich ausgebildete, Pflegekräfte kosten meist mehr als Betreuer/innen aus Osteuropa. Denn für die mittlerweile ca. 300.000 häuslichen Betreuungskräfte aus dem benachbarten osteuropäischen Ausland muss ein Pflegebedürftiger mit Kosten von 1.900 bis 2.700 Euro im Monat rechnen – zuzüglich Kost und Logis. Für ausgebildete Pflegekräfte geht es ab 3.000 erst Euro los. Auf jeden Fall muss der in Deutschland gesetzlich geregelte Mindestlohn eingehalten werden, der seit Anfang 2020 9,35€ beträgt.
Die passende Pflegekraft von SunaCare
Eine 24-Stunden-Betreuung zu organisieren kann für viele Betroffene eine Herausforderung darstellen. Es gibt mittlerweile viele Agenturen mit verschiedenen Angeboten und Preisen. Wer sich über eine rechtlich sichere, bedarfsgerechte und individuelle Rund-um-die-Uhr-Versorgung informieren möchte, ist mit einer renommierten Vermittlungsagentur auf der sicheren Seite. SunaCare GmbH berät und unterstützt Pflegebedürftige und Angehörige bei Fragen rund um das Modell und der Finanzierung, bei der Suche einer geeigneten Betreuungskraft und der kompletten Organisation der Vermittlung und Betreuung.
Das Betreuungskonzept von SunaCare funktioniert denkbar einfach: Zunächst stellen Sie eine kostenlose und unverbindlichen Anfrage über unser Anfrageformular. Auf Basis der gewünschten Unterstützung und der von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen, erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot. Zu diesem Angebot präsentieren wir Ihnen auch gleich passende Personalprofile qualifizierter Pflegekräfte. Sollte Ihnen unser Angebot zusagen, organisieren wir die Anreise der passenden Pflegekraft und dem Start der 24-Stunden-Haushaltshilfe steht nichts mehr im Weg.
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